
Nennt man die ausführende Gewalt im Staat, die dafür sorgt, dass die von der link Legislative beschlossenen Gesetze umgesetzt werden. Sie besteht in Österreich aus dem Bundespräsidenten sowie der Bundesregierung , die (de iure) von ihm ernannt wird. Das von Nationalrat und Bundesrat gemeinsam gebildete Gremium nennt man Bundesversammlung. ...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Exekutive

Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus dem französischen pouvoir exécutif „vollziehende Gewalt“ zu lateinisch exsequi „ausführen“) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten. Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive

ist die ausführende Gewalt. Sie wird als solche von den Vertretern der Lehre von der Gewaltentrennung (Locke 1680, Montesquieu 1748) von der Legislative (und der Judikative) getrennt.. Lit.: Köbler, DRG 190, 191
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt im Staat. Sie ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung neben der Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) die dritte staatliche Gewalt. Sie ist mit der Ausführung der von der Legislative beschlossenen Gesetze beauftragt. Zur Exekutive...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

(lat.) In modernen Demokratien diejenige der drei staatlichen Gewalten, die verfassungsgemäß dafür zuständig ist, die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt (z.B. Gesetze) auszuführen. E. umfasst insofern die Regierung, die oberste politische Spitze, und die Verwaltung, die sowohl vorbereitende als auch vollziehende Aufgaben zu erfüllen hat. D...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

(lat.) 'vollstreckend'. Im Rahmen unseres staatlichen Gewaltenteilungsprinzips vollzieht die Exekutive die Gesetze der Legislative. Oftmals bezeichnet man die Exekutive auch als Verwaltung, da sie vornehmlich die Gesetze durchsetzt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Exekutive die, die vollziehende Gewalt (Exekutivgewalt), die gesamte Staatstätigkeit mit Ausnahme der gesetzgebenden (Legislative) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative; Gewaltenteilung). Träger der Exekutive ist in einer parlamentarischen Demokratie die vom Vertrauen des Parlaments abhängige ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Exekutive ist im Sinne der Lehre von der Gewaltenteilung die vollziehende Gewalt. Sie umfasst die Regierung als politische Führungsspitze und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist.
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https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon

Mit Exekutive wird die ausführende staatliche Gewalt (= Regierung und Verwaltung) bezeichnet. Siehe auch unter Gewaltenteilung. Per Definition ist jede Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben, die sich nicht der Legislative oder Judikative zuordnen lässt der Exekutive zuzuordnen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/exekutive.php

die mit der Umsetzung legistischer Maßnahmen betrauten Organe.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/E.shtml

Exekutive (lat.), s. v. w. Exekutivgewalt (s. Vollziehende Gewalt); auch Bezeichnung für eine Behörde, welcher der Vollzug der Beschlüsse einer andern Behörde oder Körperschaft obliegt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die (vorwiegend) ausführende oder vollziehende Gewalt in einem Staat mit Gewaltenteilung ; jede Ausübung von Staatsgewalt außerhalb der Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung), d. h. Verwaltung im weitesten Sinne. Träger der Exekutive sind die Regierung als politische Führung und die Ministerien und Behörden als ausfü...
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https://www.wissen.de//lexikon/exekutive
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