
Bedingte Verpflichtung, die nur beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen wirksam wird, wie z.B. Bankverpflichtungen in Form von Wechselakzepten, Garantien und Bürgschaften. Eventualverpflichtungen einer Bank werden nicht in die Bilanz einbezogen, sondern als ergänzende Angabe «unter dem Bilanzstrich» beigefügt.
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