Eventualbelehnung Bedeutung

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Eventualbelehnung

Eventualbelehnung Logo #42295Eventualbelehnung , die Belehnung mit einem gegenwärtig in der Hand eines Vasallen befindlichen Lehen für den Fall, daß letzteres eröffnet werden wird. Es unterscheidet sich diese E. von der bloßen Anwartschaft (s. d.) auf den Erwerb eines Lehens dadurch, daß schon jetzt, während noch das Lehnsgut in der Hand eines Vasallen befindlich ist, e...
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