
Der EU- Vertrag gibt der EZB vollständige Unabhängigkeit, indem er explizit fixiert, dass weder EZB noch Mitglieder ihrer Beschlussorgane bei Wahrnehmung ihrer Befugnisse, Aufgaben und Pflichten Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaat en oder anderen Stellen einholen oder entgegenne.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/europaeische-zentralbank-stellung/
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