
Wie alle europäischen Institution en hat die EZB einen Sonderstatus, der in einem Sitzabkommen zwischen EZB und Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Umgesetzt wird darin Art. 291 EU- Vertrag . In diesem Rahmen geniesst die EZB u.a. Steuerfreiheit, unterliegt keiner Banken- bzw. Finanzmarktaufsicht, die Mitglieder ihres Direktorium s haben Dip....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/europaeische-zentralbank-sondersta
Keine exakte Übereinkunft gefunden.