
Die Erziehungsrente ist eine Rentenart im System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die in {§|47|sgb_6|juris} Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte Rente zählt per Definition zu den Renten wegen Todes; im Gegensatz zu einer Hinterbliebenenrente wird sie jedoch aus den Versicherungsleistungen des lebenden Elternteils gezah...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsrente

Die Erziehungsrente gehört zu den Renten wegen Todes. Anders als eine Witwen-/Witwer- der Waisenrente wird diese Rente jedoch aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt. Die Erziehungsrente wird nur selten in Anspruch genommen. Bisher hatten nur geschiedene Versicherte Anspruch auf Erziehungsrente, wenn ihr früherer Ehegatte verstorben ist un...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Ein Anspruch auf Erziehungsrente kann entstehen, wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist, kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht, weil die Ehe nach dem 30.06.1977 aufgelöst wurde und ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzogen wird. Siehe hierzu: Erziehungsrente
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Die Erziehungsrente ist eine Form der Hinterbliebenrenten. Die Erziehungsrente ist eine Rente aus eigener Versicherung, die nach einer Ehescheidung beim Tod des früheren Ehegatten gezahlt wird. Sie wird allerdings nicht wie eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des Verstorbenen, sond...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Erziehungsrente.html
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