
Erziehungsbeistand (EB) und Betreuungshelfer sind Begriffe aus der Kinder- und Jugendhilfe. Sie haben ihre Grundlage in {§|30|sgb_8|juris} des Achten Buches des Sozialgesetzbuches, gehören zu den Hilfen zur Erziehung ({§|27|sgb_8|juris|text=§§ 27 ff.} SGB VIII) und beschreiben eigentlich zwei verschiedene Hilfeansätze in einem Gesetzestext. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsbeistand
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