
Ein Erwerbsgeschäft ist im Sinne des {§|112|bgb|juris} BGB jede erlaubte, selbstständige, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit. Auch die selbstständige Ausübung eines künstlerischen Berufs oder die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter fallen darunter. Der Begriff des Erwerbsgeschäftes beinhaltet ebenso d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsgeschäft
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