
Ein Aspekt des Urheberrechts, das besagt, dass Dritte ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers weder verändern noch erweitern dürfen. Das bedeutet u.a., dass Dritte zum Beispiel eine Romanfigur nicht einfach für einen eigenen Roman hernehmen darf. S...
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Ein Aspekt des Urheberrechts, das besagt, dass Dritte ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers weder verändern noch erweitern drfen. Das bedeutet u.a., dass Dritte zum Beispiel eine Romanfigur nicht einfach für einen eigenen Roman hernehmen darf. S.a. änderungsvorbehalt.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=E&id=27399&page=1
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