
Jedem Kaiser des heiligen römischen Reiches stand das sogenannte Ius primariarum precum zu. Dieses Recht der Ersten Bitten beruhte nicht auf einer päpstlichen Verleihung, sondern auf dem Herkommen und wurde seit dem 13. Jahrhundert in Anspruch genommen. Es bedeutete, dass dem Kaiser aus Anlass seiner Krönung das Recht zur Besetzung der ersten j...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Bitte
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