Erstbittrecht Bedeutung

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Erstbittrecht

Erstbittrecht Logo #42015(lat. ius [N.] primariarum precum) ist ein wohl nach dem Investiturstreit entstandenes, seit 1437 allmählich an die Zustimmung des Papstes gebundenes Recht des deutschen Königs auf einen verbindlichen Besetzungsvorschlag für die erste nach seiner Krönung freigewordene Pfründe jedes Stiftes oder Klosters.. Lit.: Bauer, H., Das Recht der ersten ...
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