
Recht des Schuldners oder des Gläubigers, eine andere als die geschuldete Leistung zu erbringen beziehungsweise zu fordern. Die Ersetzungsbefugnis ist - anders als die Wahlschuld - im Schuldrecht nicht als solche geregelt, obwohl sie in der Praxis häufig vorkommt. Im Gesetz finden sich je...
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Von einer Ersetzungsbefugnis (= facultas alternativa) spricht man, wenn der Schuldner einen Teil oder die ganze Schuld, durch die Hingabe eines anderen Gegenstandes ersetzen kann. A kauft bei B einen Neuwagen und bekommt zugesichert, dass der Händler wenn A will den gebrauchten Pkw des A in Zahlung nimmt.
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