
Ersatzzeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte an der Beitragszahlung aus Gründen gehindert war, die nicht in seiner Person liegen. Ersatzzeiten beginnen frühestens mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Zu den Ersatzzeiten zählen u.a. * Kriegsdienst im 2. Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und damaliger Wehrdienst und Reichsarbeitsdienst, * Zeit...
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Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert war, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und ...
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Ersatzzeiten, in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten ohne Beitragsleistung vor dem 1. 1. 1992, die als beitragsfreie Zeiten angerechnet werden (z. B. Militärdienst, Kriegsgefangenschaft).
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Ersatzzeiten sind Zeiträume, in denen der Versicherte aus bestimmten Gründen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten konnte, die jedoch als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. Zu Ersatzzeiten gehören: Wehrdienst vor Gründung der Bundesrepublik K...
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Als Ersatzzeiten bezeichnet das Rentenrecht Zeitintervalle, innerhalb derer ein Versicherter keine Beiträge leisten konnte, ohne dass der Grund hierfür in seiner Person lag. Ersatzzeiten beginnen frühestens mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Zu den Ersatzseiten gehören: Kriegsd...
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Begriff aus dem Rentenrecht. Ersatzzeiten sind Zeiten nach vollendetem 14. Lebensjahr, in denen der Versicherte durch außergewöhnliche Umstände keine Beiträge zahlen konnte. Zu den Ersatzzeiten zählen zum Beispiel folgende Zeiten: Kriegsdienst im Zweiten Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und R...
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...sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert war.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

vor dem 1. 1. 1992 Zeiten ohne Beitragsleistung, Teil der anrechnungsfähigen Versicherungszeiten. Die Ersatzzeiten waren den Beitragszeiten gleichgestellt, um versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden; Ersatzzeiten waren z. B. Militärdienst, Kriegsgefangenschaft, Vertreibung.
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