
(siehe Vorbehalt des Gesetzes)
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Grds. muss für alle belastenden Maßnahmen der Behörden eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorhanden sein (Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes). Dabei muss eine Rechtsnorm, um Ermächtigungsgrundlage zu sein, die materiellen Voraussetzungen des Handelns regeln sowie die Befugnis enthalten, die entsprechende Handlung vo...
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