
Als Ermächtigter Ausführer wird ein Unternehmen bezeichnet, das vom Hauptzollamt eine Bewilligung zur vereinfacht Warenausfuhr erhalten hat. Die Ausfuhr von Waren wird durch den Wegfall der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED vereinfacht. Bei Warenverkehr EG-Türkei darf die vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. verwendet...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigter_Ausführer
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