
Der Erfüllungsort (Leistungsort) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistung zu erbringen hat, nicht aber immer der, an dem auch der Leistungserfolg eintritt. Insofern hängt das Verhältnis von Leistungs- und Erfolgsort vom Inhalt der Leistungspflicht ab, über den vorrangig die Parteien bestimmen....
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Erfuellungsort.htm

Ist der Ort, in der die Leistung erbracht werden muß. Nach § 269 BGB ist Erfüllungsort der Wohnsitz des Schuldners, wenn nichts anderes bestimmt ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Der Erfüllungsort zur Erbringung von Leistung und Gegenleistung aus dem Versicherungsvertrag ist nach den AVB regelmäßig der Sitz des Versicherers. Die Prämienschuld ist somit eine Bringschuld. Daraus folgt ferner, daß für das Einziehen der Prämie am Wohnsitz des Versicherungsnehmers (oder für die Ü...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Siehe unter Leistungsort.
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https://www.lexexakt.de/glossar/erfuellungsort.php

der Ort, an dem die Erfüllung vorzunehmen ist; nach deutschem Recht im Zweifel der Wohnsitz oder der Ort der gewerblichen Niederlassung des Schuldners (§ 269 BGB). Ähnlich in der Schweiz Art. 74 OR. In Österreich ist der Erfüllungsort in §§ 905, 1413 ABGB festgelegt.
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