
Von Erfolgshonorar spricht man, wenn die Bezahlung eines Anwalts von der erfolgreichen Beendigung des Mandats abhängig gemacht wird. Beispiel: A beauftragt den Rechtsanwalt R mit dem Einklagen einer Forderung. Sie vereinbaren, dass R 10 % der Forderungssumme erhält, wenn A die Klage gewinnt. Erfolgsabhängige Honorare galten lange Zeit als sitten...
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