
Erbfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Erbe werden zu können. Erben können zunächst nur natürliche oder juristische Personen sein. Ein Erbrecht von Tieren ist dem deutschen Erbrecht unbekannt, da Tiere zwar rechtlich nicht zu den Sachen zählen, das BGB aber die Vorschriften für Sachen auf sie anwendet ({§|90a|bgb|juris} BGB). Natürliche Pe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbfähigkeit

Erbfähigkeit, Erbe.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Jeder ist erbfähig der zur Zeit des Erbfalls lebt. Wer vor dem Erbfall gezeugt aber noch nicht geboren war, wird behandelt als sei er vor dem Erbfall geboren worden, d.h. er ist bereits erbfähig (§ 1923 Abs. 2 BGB). Eine Erbschaft annehmen kann wer geschäftsfähig ist. Minderjährige bedürfen für die Annahme der Zustimmung ihres gesetzlichen ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/erbfaehigkeit.php
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