Erbenlosung Bedeutung

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Erbenlosung

Erbenlosung Logo #42015ist im mittelalterlichen deutschen Recht die Befugnis eines Erben, ein ohne seine Zustimmung abgeschlossenes Verfügungsgeschäft über ein Grundstück des Erblassers gegen Erstattung des Kaufpreises an den Erwerber rückgängig zu machen.. Lit.: Hübner 428; Siegel, H., Das deutsche Erbrecht, 1853
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