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Erbeinung Logo #42000 Als Erbeinung (auch Erbeinigung, Erbvertrag oder Erbverbrüderung, lat. pactum confraternitatis) werden Vereinbarungen zwischen Hochadeligen oder Fürsten bezeichnet, bei der die beiden Vertragsparteien sich und ihre Nachkommen gegenseitig als Erben einsetzen, sollte die jeweils andere Familie vor der eigenen aussterben. Das so erworbene Eventualr...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erbeinung

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Erbeinung Logo #42000[Schweiz] - Als Erbeinung werden zwei Verträge zwischen den Habsburgern und den Eidgenossen bezeichnet, die 1477 und 1511 geschlossen worden sind. Auch ein Vertrag der Drei Bünde mit dem Haus Österreich, geschlossen 1518, wird Erbeinung genannt. Im Gegensatz zu fürstlichen Erbeinungen verschrieb man sich nicht gegenseit...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erbeinung_(Schweiz)

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Erbeinung Logo #42173Erbeinung (mhd. erbeinige). Seit dem 13. Jh. übliche Erbschaftsverträge zwischen Familien des deutschen Hochadels mit dem Ziel, im Falle des Aussterbens einer Linie die Erbfolge aus der anderen Linie zu sichern (Erbverbrüderung). Meist beinhalteten diese Verträge auch gegenseitige Schutz- und Trutzk...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/
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