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Erbbauzins

Erbbauzins Logo #42000 Unter Erbbauzins versteht man die wiederkehrenden Leistungen eines Entgeltes für die Nutzung eines Erbbaurechts . Der Erbbauzins muss für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechtes im Voraus bestimmt sein. Ein gleitender Erbbauzins kann nur durch Vormerkung gesichert werden. Er steht, wenn er dinglich gesichert ist, dem jeweiligen Eigentümer des Gr...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erbbauzins

Erbbauzins

Erbbauzins Logo #40102Eine Art Zinszahlung, die durch Eintragung in Abteilung II des Erbbaugrundbuchs gesichert wird. Im Erbbaurechtsvertrag sind Bestimmungen über die Höhe, die Anpassungen an die jeweiligen Verhältnisse und die Zahlung des Erbbauzinses festgelegt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Erbbauzins

Erbbauzins Logo #42735Unter Erbbauzins versteht man die wiederkehrenden Leistungen eines Entgeltes für die Bestellung eines Erbbaurechts. Der Erbbauzins muss für die ganze Erbbauzeit im Voraus bestimmt sein. Ein gleitender Erbbauzins kann nur durch Vormerkung gesichert werden. Er steht, wenn er dinglich gesichert ist, dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zu.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Erbbauzins

Erbbauzins Logo #42200Wiederkehrendes Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach § 9 Abs. 2 der ErbbauRVO nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen.
Gefunden auf https://www.interhyp.de/lexikon-erbbauzins.html

Erbbauzins

Erbbauzins Logo #42832Der von einem Erbbaurechtsnehmer an den Erbbaurechtsgeber zu entrichtende Geldbetrag.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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