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Erbausschlagung

Erbausschlagung Logo #42000 Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anders als bei Verträgen geht die Erbschaft nach deutschem Recht von selbst auf den Erben über (Vonselbsterwerb). Das heißt, man wird Erbe, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Erklärung...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

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Erbausschlagung Logo #42202Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht-Nachlassgericht. Beschreibung Wenn Sie erfahren, dass Sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments als Erbe oder Miterbe berufen sind, müssen Sie sich alsbald darüber schlüssig werden, ob Sie endgültig Erbe sein wollen. Wollen Sie die Erbsc...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42202
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