
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft müssen jährlich gemäß {§|161|aktg|juris} Aktiengesetz (AktG) eine Erklärung abgeben, inwieweit sie den Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) befolgen. Diese Erklärung wird als Entsprechenserklärung bezeichnet. == Entstehungsgeschichte == Diese Norm wurde durch das Tr...
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Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG zur Umsetzung der Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
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