
Die Entschädigungshöchstsumme für ein auf behördliche Anordnung getötetes Rind - wie im Falle von BSE - beträgt maximal 6.000 DM (lt. Antwort der Bundesregierung auf Anfrage). Die Schlacht- oder Tötungskosten sowie die Beseitigung trägt der Tierbesitzer. Bei wertvollen Zuchtrindern reicht dieser Betrag nicht...
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