
Im Zusammenhang mit der Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR erfolgt eine Begrenzung der Arbeitsverdienste, die während der Zugehörigkeit zu diesen Systemen erworben wurden. Je nach dem, welchem Versorgungssystem ein Versicherter angehörte, erfolgte die Begrenzung auf Werte der Beitragsbemessungsgrenze oder -...
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