
Ein Endurteil ist nach § 300 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) ein Urteil, das bei Entscheidungsreife erlassen wird, über den gesamten Prozessstoff entscheidet und die jeweilige Instanz beendet ("Endentscheidung") . "Endurteile", und damit vollstreckbar, sind auch das Teilurteil (§ 301 ZPO), das Versäumnisurteil (§ 331 ZPO), das Ane...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Endurteil

Urteil, das einen Rechtsstreit in der Instanz endgültig erledigt. Der Begriff ergibt sich aus § 300 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO). Gegenstück zum Endurteil ist das Zwischenurteil. Das Endurteil trifft eine abschließende Entscheidung über die Klage beziehungsweise da...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Mit Endurteil, wird das bezüglich des entschiedenen Teils der Klage endgültige, eine Instanz abschließende, Urteil bezeichnet (§ 300 ZPO). Das Endurteil kann sich auf die ganze Klage oder einen Teil (sog. Teilurteil) beziehen, es ist aber entsprechend des Gesetzeswortlautes (siehe § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO) in beiden Fällen ein Endurteil.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/endurteil.php

Endurteil , s. Urteil.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.