
Mit Emanzipation wurde im römischen Recht die Entlassung eines Familienmitglieds aus der väterlichen Gewalt (= patria potestas) bezeichnet. Vorgehen Da das Freiwerden von der väterlichen Gewalt eigentlich nur nach dem Tod des Vaters vorgesehen war, machte man sich bei der Emanzipation das Verbot des dreimaligen Verkaufs von Söhnen zu nutze, das...
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