Normalerweise ist auf den Bedarf des Auszubildenden neben dem eigenen Einkommen und dem Einkommen des Ehegatten auch das Einkommen der Eltern anzurechnen. Nur in Ausnahmefällen bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt, z.B. bei Beginn ... Gefunden auf https://www.studis-online.de/StudInfo/Glossar/Elternunabhaengiges_BAfoeG.ph