
Beleglose Abwicklung des Zahlungsverkehr s durch elektronische bzw. automatische DV auf Basis moderner Kommunikationssysteme. Belegloser Datenträgeraustausch . Umfasst alle Zahlungsverkehrssysteme , die mittels elektronischer Medien die beleglose Zahlungsverkehrsabwicklung ermöglichen und damit den beleggebundenen Zahlungsverkehr ersetzen.
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/electronicfunds-transfer/electroni
Keine exakte Übereinkunft gefunden.