
Die Einzelrechtsnachfolge wird auch als Singularsukzession bezeichnet. Im Sachenrecht gilt das Spezialitätsprinzip. Nach diesem bezieht sich die Rechtsnachfolge, wie der Name schon sagt, nur auf einzelne bestimmte Rechte und Sachen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die Einzelrechtsnachfolge wird auch als Singularsukzession bezeichnet. Im Sachenrecht gilt das Spezialitätsprinzip. Nach diesem bezieht sich die Rechtsnachfolge, wie der Name schon sagt, nur auf einzelne bestimmte Rechte und Sachen.
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(Singularsukzession.) Wegen des im Sachenrecht geltenden Spezialitätsprinzips bezieht sich die Rechtsnachfolge regelmäßig nur auf bestimmte einzelne Sachen und Rechte (Asset-Deal). Das Gegenteil der E. ist die Gesamtrechtsnachfolge.
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

english: individual succession Der Einzelrechtsnachfolger erwirbt das Eigentumsrecht an einer einzelnen Sache, z.B. einer Immobilie und wird in Bezug auf diese Sache Rechtsnachfolger des Erblassers bzw. Schenkers. Er tritt in alle Rechte und Verpflichtungen seines Vorgängers ein. So kann er z.B. bei einer Immobilie die lineare Abschreibung des Re...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
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