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Einung Logo #42000 Der Begriff Einung (mhd. die einunge, im alemannischen Raum auch der Einig) bezeichnet in der mittelalterlichen Rechtssprache zunächst die auf Eid gegründete vertragliche Übereinkunft (coniuratio). Auch die durch die Übereinkunft begründete Gemeinschaft selbst wird Einung genannt, so zum Beispiel die städtischen Schwurgemeinschaften der Bür...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Einung

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Einung Logo #42015ist die Vereinbarung unter mehreren Menschen. Sie kann bindende Wirkung für eine Gesamtheit entfalten. Insofern werden etwa hochmittelalterliche Landfriedenseinungen als Gesetze eingeordnet.. Lit.: Köbler, WAS; Ebel, W., Die Willkür, 1953; Vogel, O., Die ländliche Einung, Diss. jur. Zürich 1953; Bader, K., Die städtische Einung, Arch. d. hist...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Einung Logo #42134Einung, im Mittelalter die beschworene Vereinbarung, besonders Bündnis und Vertrag unter Standesgenossen; auch der durch Einung begründete Verband (z. B. Zünfte).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Einung Logo #42173Einung (mhd. einunc, einunge = Vereinigung, Bündnis; mlat. coniuratio, pactum). Das Wort kam in der ma. Rechtssprache in folgenden Bedeutungen vor: 1.) Verträge oder Bündnisse, die durch Schwur bekräftigt waren. 2.) Schwurgemeinschaften, etwa Korporationen des landsässigen Adels, Einungen der Stadtb...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Einung Logo #42871mittelalterliche Form einer Genossenschaft zur Friedenssicherung ( Landfrieden, Markgenossenschaft ).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/einung
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