
ist das Recht zum Eintritt in eine Rechtslage. Im Erbrecht ist insbesondere das E. von Enkeln an Stelle vorverstorbener Kinder bedeutsam. Es wird bereits 595 vom fränkischen König bestimmt und 942 auf Grund eines Zweikampfes für Sachsen zugunsten von Sohnessöhnen bejaht. Mit der Aufnahme des römischen Rechts findet es allgemeine Anerkennung im...
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Eintrittsrecht, das gesetzlich verfügte Recht der vorgesetzten Behörde, Angelegenheiten, für welche die nachgeordnete Behörde zuständig ist, an sich zu ziehen und anstelle der nachgeordneten Behörde zu entscheiden.
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