
ist eine vorläufige Anordnung des Gerichts, die der Sicherung eines Anspruchs (Streitgegenstand) oder des Rechtsfriedens dient (§§ 935, 940 ZPO). Wegen des Verhältnisses zwischen Arrest und e.V. Arrest (a.E.). Eine e.V. setzt einen Verfügungsanspruch - Individualanspruch, z.B. auf Herausgabe einer S...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/einstweilige_Verfuegung.htm

Vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist in den Paragrafen 935 bis 942 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Gerichtsmühlen mahlen zeitweise langsam. Nicht s...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Neben Abmahnung stellt die Einstweilige Verfügung die häufigste Form der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung dar. Das Gesetz sieht dies so vor. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Die Gerichte entscheiden bei er Einstweiligen Verfügung meist ohne m...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Neben Abmahnung stellt die Einstweilige Verfügung die häufigste Form der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung dar. Das Gesetz sieht dies so vor. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Die Gerichte entscheiden bei er Einstweiligen Verfügung meist ohne mündliche Verhandlung. Nach Einlegung des Rechtsmittels 'Widerspruch' kommt es z...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

Die einstweilige Verfügung gemäß §§ 935 ff Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein vorläufiges, gerichtliches Sicherungsmittel eines Rechts. Der Rechtsinhaber kann bei Gericht dann eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn er befürchten muss, dass ohne richterliche Anordnungen ein ihm zustehendes Recht vereitelt oder wesentlich erschwert wird....
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

einstweilige Verfügung, Zivilprozessrecht: vorläufige Anordnung eines Gerichts zur Sicherung (nicht Erfüllung) eines Rechtsanspruchs oder des Rechtsfriedens (§ § 935 folgende ZPO); wird im Eilverfahren ähnlich dem Arrest beantragt. Die einstweilige Verfügung wird erlassen, wenn ein Verfügungsanspr...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

05.10.2007 Eine Einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Entscheidung, die bei besonderer Eilbedürftigkeit erlassen wird. Voraussetzung ist, dass sie beispielsweise zur Abwendung schwerer Nachteile für den Betroffenen nötig ist. Für die Einstweilige Verfügung gelten weniger strenge Anforderungen als im normalen Verfahren. Si.....
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42292

Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Anordnung des Gerichts, die der vorübergehenden Sicherung eines Anspruchs oder des Rechtsfriedens dient (genannt auch: einstweiliger Rechtsschutz oder vorläufiger Rechtsschutz). Sie ist meist in eiligen Fällen erforderlich, denn bis ein normaler Urteilsspruch ergeht, können mehrere Monate vergehe...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

vorläufige gerichtliche Anordnung zur Abwendung schwerer Nachteile von einer Partei im Zivilprozess auf deren Antrag (Gesuch), der nur glaubhaft gemacht, nicht voll bewiesen werden muss. Die einstweilige Verfügung ist zulässig 1. zur Sicherung der Vollstreckung eines nicht auf Geld gehenden Anspruchs (Gegensatz: Arrest ); 2. zur Regelun...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/einstweilige-verfuegung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.