
Der Patient hat ein Einsichtsrecht in die beim Arzt über ihn geführten Krankenunterlagen. Dem Patienten ist dabei die Einsichtnahme in alle Diagnosen, Befunde, Berichte und dergleichen zu gewähren, soweit diese einen objektivierbaren Gehalt haben. Unterlagen, die einen rein subjektiven Inhalt haben,...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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