
Einsatzreserve, Militärwesen: in Deutschland Bezeichnung für Reservisten, die nach ihrem Wehrdienst freiwillig Wehrübungen ableisten (mindestens 72 Tage innerhalb von drei Jahren).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ehemalige Angehörige der Bundeswehr, die auf freiwilliger Basis nach ihrem absolvierten Wehrdienst an Truppenübungen teilnehmen; die 1996 getroffene Regelung der Bundeswehr sieht vor, dass in einem Zeitraum von drei Jahren an mindestens 72 Tagen Wehrübungen geleistet werden müssen.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/einsatzreserve
Keine exakte Übereinkunft gefunden.