
Hierbei handelt es sich um eine Lochung zur Kennzeichnung von Briefmarken ohne entwertenden Charakter, wobei meist damit auch eine Änderung der Markengattung verbunden ist. In Bayern und in Luxemburg diente die Einlochung bei Freimarken z. B. dazu, die Marken als Dienstmarken für Eisenbahnämter zu kennzeichnen.
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