
Kreditinstitut , das nach der Definition des § 1 III d 1 KWG Einlagen oder andere rückzahlbar e Gelder des Publikums entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben. – Die Qualifikation als Einlagenkreditinstitut ist seit der Vierten KWG-Novelle Anknüpfungspunkt für eine Reihe von Spezialvorschriften, die sich aus der Umsetzung der Zweiten.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/einlagenkreditinstitut/einlagenkre
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