
Bei Einkommensausfall infolge Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit entsteht grundsätzlich ein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen. Dieser Anspruch entsteht in allen Bereichen, mit Ausnahme der Krankenversicherung. Die Revision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 erlaubt weiterhin den fakultativen Charakter der Lohnausfallentsch...
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