
In der Gesundheitswirtschaft : Ausdruck für die gesetzlich verankerte Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkasse n, Verträge und Vereinbarungen mit den Leistungserbringer n „einheitlich und gemeinsam“ abzuschließen, also im Hinblick auf das Verträge und Vereinbarungen nicht in Konkurrenz miteinander zu treten. Die tatsächliche Formulier.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/einheitlich-und-gemeinsam/einheitl
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