
Im Sinne des Außenwirtschaftsrechtes ist gemäß § 21b (1) AWV Einführer, wer (also jede natürliche oder juristische Person) Waren (§ 4 (2) Nr. 2 AWG: bewegliche Sachen, die Gegenstand eines Handelsverkehrs sein können und Elektrizität; ausgenommen sind Wertpapiere und Zahlungsmittel) in das Wirtschaftsgebiet (§ 4 (1) Nr. 1 AWG: Deutschlan...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einführer

Der Einführer ist eine natürliche (z.B. Einzelkaufmann) oder juristische (z.B. GmbH) Person oder eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung (z.B. e.V.), die einen Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis in den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes bringt. Kein Einführer ist....
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https://umweltdatenbank.de/lexikon/einfuehrer.html
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