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Werkverkehr Logo #42000 Als Werkverkehr oder auch Eigenverkehr von Industrie und Handel bezeichnet man die Beförderung von Gütern, die eigenen Zwecken dient und mit eigenen, von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt wird. Eine derartige Güterbeförderung stellt in der Regel für das ausführende Unterne...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Werkverkehr

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Werkverkehr Logo #42090ist jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens. Er ist nur zulässig, wenn 1. die Güter zum Verbrauch oder zur eigenen gewerblichen Verwendung erworben oder bestimmt oder von dem Unternehmen erzeugt, gefördert oder hergestellt sind, 2. die Beförderung der Heranschaffung der Güte...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Werkverkehr.htm

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Werkverkehr Logo #42134Werkverkehr, Güterverkehr.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Werkverkehr Logo #40050ist jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens. Er ist nur zulässig, wenn 1. die Güter zum Verbrauch oder zur eigenen gewerblichen Verwendung erworben oder bestimmt oder von dem Unternehmen erzeugt, gefördert oder hergestellt sind, 2. die Beförderung der Heranschaffung der Güter zum Unternehmen, ihrer Fortschaffung vom...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Werkverkehr.html

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Werkverkehr Logo #42061Verkehr zwischen unternehmenseigenen Bertriebsstätten
Gefunden auf https://www.logistik-lexikon.de/

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Werkverkehr Logo #42871Beförderung selbsterzeugter oder gehandelter Waren mit eigenen Kraftfahrzeugen im Werknahverkehr (bis 50 km) oder Werkfernverkehr, geregelt durch das Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung vom 22. 6. 1998 (§§ 48 – 52).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/werkverkehr
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