
Als Werkverkehr oder auch Eigenverkehr von Industrie und Handel bezeichnet man die Beförderung von Gütern, die eigenen Zwecken dient und mit eigenen, von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt wird. Eine derartige Güterbeförderung stellt in der Regel für das ausführende Unterne...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Werkverkehr

ist jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens. Er ist nur zulässig, wenn 1. die Güter zum Verbrauch oder zur eigenen gewerblichen Verwendung erworben oder bestimmt oder von dem Unternehmen erzeugt, gefördert oder hergestellt sind, 2. die Beförderung der Heranschaffung der Güte...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Werkverkehr.htm

Werkverkehr, Güterverkehr.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ist jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens. Er ist nur zulässig, wenn 1. die Güter zum Verbrauch oder zur eigenen gewerblichen Verwendung erworben oder bestimmt oder von dem Unternehmen erzeugt, gefördert oder hergestellt sind, 2. die Beförderung der Heranschaffung der Güter zum Unternehmen, ihrer Fortschaffung vom...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Werkverkehr.html

Verkehr zwischen unternehmenseigenen Bertriebsstätten
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https://www.logistik-lexikon.de/

Beförderung selbsterzeugter oder gehandelter Waren mit eigenen Kraftfahrzeugen im Werknahverkehr (bis 50 km) oder Werkfernverkehr, geregelt durch das Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung vom 22. 6. 1998 (§§ 48 – 52).
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https://www.wissen.de//lexikon/werkverkehr
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