
Unter Einberufung versteht man das Einziehen von Wehrpflichtigen zum Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz bzw. von ehemaligen Zeitsoldaten und Berufssoldaten nach dem Soldatengesetz. Sie erfolgt durch Erlass eines Einberufungsbescheides durch das zuständige Kreiswehrersatzamt und ist in {§|21|wehrpflg|juris} Wehrpflichtgesetz (WPflG) geregelt. ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Einberufung

Einberufung, Heranziehung eines ungedienten oder gedienten Wehrpflichtigen zum Wehrdienst mittels eines schriftlichen Einberufungsbescheides des Kreiswehrersatzamts.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Heranziehung Wehrpflichtiger zum Wehrdienst. In Deutschland erfolgt die Einberufung durch einen Bescheid des Kreiswehrersatzamts nach dem Bedarfsplan der Bundeswehr. Innerhalb von 14 Tagen kann dagegen Einspruch erhoben werden. Wer dem Einberufungsbescheid nicht Folge leistet, macht sich eines Dienstvergehens schuldig, das disziplinarrechtlich geah...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/einberufung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.