
Mit Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (im Jargon: EBV) wird das im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Haftungssystem zwischen dem Eigentümer einer Sache und deren unrechtmäßigem Besitzer bezeichnet. Grundgedanke der Regelungen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ist ein gerechter Ausgleich zwischen dem Schutz des Eigentümers zu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

<i>(EBV)</i> Ein EBV ist die Voraussetzung für die Eigentumsansprüche aus den §§ 985ff BGB. Voraussetzung für das Vorliegen eines EBV: • Der Anspruchsteller ist Eigentümer der Sache. • Der Gegner ist Besitzer der Sache. • Der Besitzer hat kein Recht zum Besitz gemäß § 986 BGB. Das EBV führt unter anderem zu eine...
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https://www.lexexakt.de/glossar/eigentuemerbesitzerverhaeltnis.php
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