
Der Eigenschaftsirrtum bei einer Willenserklärung ist einer der im BGB ausdrücklich geregelten Willensmängel. Er liegt dann vor, wenn sich der Erklärende über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder einer Person irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist ({§|119|bgb|juris} Abs. 2 BGB). Dieser Irrtum berechtigt den Erklärend...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenschaftsirrtum

Von einem rechtlich erheblichen Eigenschaftsirrtum (= beachtlicher Motivirrtum, aA: Inhaltsirrtum) spricht man, wenn der Erklärende sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder einer Sache irrt. Der Eigenschaftsirrtum berechtigt gemäß § 119 Abs. 2 BGB zur Anfechtung. Beispiele: Ein vergoldeter Ring wird für echt gehalten;...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/eigenschaftsirrtum.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.