
(lat. homines [M.Pl.] proprii) sind im Mittelalter die einem anderen gehörenden Menschen. Sie bilden keine in sich einheitliche Gruppe. Teils schulden sie Abgaben, teils Dienste. Im Gegensatz zu den Sklaven haltenden Gesellschaften lässt das Mittelalter einen lebhaften Handel mit Eigenleuten nicht erkennen. Hörige. Lit.: Kroeschell, DRG 1, 2; Wr...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Eigenleute (mhd. eigenliute, Sing. eigenman; auch: eigenkneht, eigenholt, eigenwip, liten, laten, lassen; lat. homines proprii, servi) waren nach den fma. Volksrechten Unfreie, die an Rechten und Leistungspflichten zwischen Sklaven (slavi) und den Dienstleuten (ministeriales) standen. Sie waren ...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.