
Als Eigenantrag wird im Insolvenzeröffnungsverfahren der auf die Verfahrenseröffnung gerichtete Antrag des Schuldners bezeichnet. Die Insolvenzordnung verwendet den Begriff nicht. Das Antragsrecht steht nicht nur Gläubigern, sondern auch dem Schuldner zu, {§|13|inso|juris} Abs. 1 Satz 2 InsO. Der Eigenantrag ist eine wichtige Weichenstellung f...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenantrag

(siehe Insolvenzantrag)
Gefunden auf
https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx
Keine exakte Übereinkunft gefunden.