(EBK) Die Eidgenössische Bankenkommision wird vom Bundesrat gewählt und übt die Aufsicht über das schweizerische Bankwesen und das Börsenwesen aus. Die Bankenkommission achtet darauf, dass die Vorschriften des Bankengesetzes eingehalten werden. Sie verfügt über eine eigene Organisation, das ständige Sekretariat.
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(EBK) Vom Bundesrat gewählte, von der eidgenössischen Verwaltung und der Schweizerischen Nationalbank unabhängige Aufsichts- und Vollzugsinstanz des Banken- und Anlagefondsgesetzes. Sie erteilt die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit von Fondsleitung, Depotbank, Vertr...
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