Eidesmündigkeit, die altersbedingte Fähigkeit zur Eidesleistung vor Gericht; in Deutschland und der Schweiz mit Vollendung des 16., in Österreich des 14. Lebensjahres. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
die Fähigkeit, vor Gericht eidlich vernommen zu werden. Voraussetzung der E. Eidesfähigkeit ist die Eidesmündigkeit (in Deutschland mit Vollendung des 16., in Österreich des 14. Lebensjahrs; im Zivilprozessrecht der meisten... Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/eidesmuendigkeit