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Ehrengerichtsbarkeit

Ehrengerichtsbarkeit Logo #42834Mit Ehrengerichtsbarkeit werden die staatlichen Berufsgerichte für bestimmte freie Berufe, wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten und Ärzte. bezeichnet. Die Berufsgerichte entscheiden z.B. über die der Zulassung oder die Verletzung von Berufs- bzw. Standespflichten. Für die Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwaltschaft siehe unter Anwaltsgericht.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/ehrengerichtsbarkeit.php

Ehrengerichtsbarkeit

Ehrengerichtsbarkeit Logo #42871Disziplinargerichte auf berufsständischer Grundlage, z. T. staatlich geregelt, so z. B. bei Ärzten und Rechtsanwälten durch die Ärzteordnung bzw. Rechtsanwaltsordnung.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/ehrengerichtsbarkeit
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