
Der Ehekonsens ist ein Ausdruck im Kirchenrecht der Römisch-Katholischen Kirche. ==Definition== Nach c. 1057, n. 2 CIC/1983 ist der Ehekonsens ein Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen. Die Ehe kommt dann zustande, wenn der Konsens zwischen rechtlich dazu...
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lateinisch consentire: übereinstimmen Der Ehekonsens wird im Normalfall durch das Ja-Wort der Brautleute vor dem Pfarrer und zwei Zeugen zum Ausdruck gebracht. Er umschließt den Willen zur Unauflöslichkeit und Ausschließlichkeit der Ehe sowie zur sexuellen Gemeinsamkeit, die auch auf die Zeugung vo...
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